Vorsorge

Für Szenen- und Kostümbildner|innen gibt es neben den klassischen Vorsorgebausteinen drei elementare Vorsorgeeinrichtungen:

 

Die Künstlersozialkasse KSK

Die Künstlersozialkasse KSK ermöglicht es selbstständigen Filmschaffenden, eine relativ günstige Pflichtversicherung für Kranken-, Renten- und Pflegevorsorge abzuschließen. Der VSK berät seine Mitglieder, inwieweit eine Mitgliedschaft in der KSK möglich und sinnvoll ist.

Pensionskasse Rundfunk

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) bietet Freien in Film, Funk und Fernsehen eine sichere und flexible Altersvorsorge, die von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und über 450 Produktionsunternehmen mit Beitragszuschüssen unterstützt wird.

 

Die PKR-Vorsorge im Überblick:

  • Zuschuss: Bis zu 50 Prozent Beitragszuschüsse der Arbeit- bzw. Auftraggebenden
  • Beitragsflexibilität: Beiträge sind nicht fix, sondern hängen von Honorarzahlung ab (4 oder 7 Prozent), Wechsel in beitragsfreie Mitgliedschaft möglich
  • Hinterbliebenenversorgung: Versicherungsschutz im Todesfall für Ehe- und Lebenspartner/innen, Lebensgefährt/innen sowie für Kinder
  • Auszahlung: Garantierte, lebenslange Rentenzahlung oder alternativ wählbare Kapitalauszahlung zwischen 62 und 70 Jahren
  • Provisionsfreie Tarife: Beiträge kommen von Anfang an Ihrem Versicherungskonto zugute
  • Sicherheit: insolvenz- und pfändungssichere Altersversorgung
Die Berufsgenossenschaft

Als Arbeitnehmer|in ist man automatisch über die Produktion bei der Berufsgenossenschaft versichert; als Selbstständige|r haben Sie die Möglichkeit, sich hier freiwillig gegen Arbeitsunfälle und deren Folgen zu versichern. Der VSK berät seine Mitglieder und vermittelt gern einen Ansprechpartner.