Vorsorge

Für Szenen- und Kostümbildner|innen gibt es neben den klassischen Vorsorgebausteinen drei elementare Vorsorgeeinrichtungen:

 

Die Künstlersozialkasse KSK

Die Künstlersozialkasse KSK ermöglicht es selbstständigen Filmschaffenden, eine relativ günstige Pflichtversicherung für Kranken-, Renten- und Pflegevorsorge abzuschließen. Der VSK berät seine Mitglieder, inwieweit eine Mitgliedschaft in der KSK möglich und sinnvoll ist.

Die Pensionskasse

Die Pensionskasse Rundfunk bietet Selbständigen und Angestellten die einzige geförderte Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Die Pflichtbeiträge, die durch das Pensionskassen-Mitglied vom Honorar abgeführt werden, werden vom Auftraggeber (Produktion) um denselben Betrag ergänzt. Die Pensionskasse Rundfunk ist Fördermitglied des VSK und unterstützt den Verband nicht nur finanziell, sondern auch durch gezielte und persönliche Beratung der Mitglieder. Der VSK vermittelt seinen Mitgliedern gern einen direkten Ansprechpartner.

Die Berufsgenossenschaft

Als Arbeitnehmer|in ist man automatisch über die Produktion bei der Berufsgenossenschaft versichert; als Selbstständige|r haben Sie die Möglichkeit, sich hier freiwillig gegen Arbeitsunfälle und deren Folgen zu versichern. Der VSK berät seine Mitglieder und vermittelt gern einen Ansprechpartner.