Beratung
Der VSK hilft seinen Mitgliedern dabei, den Spagat zwischen Kunst und Brot-Erwerb zu meistern.
Mitglieder können sich bei Beratungsbedarf zur Berufsausübung jederzeit an den VSK wenden. Der Vorstand bemüht sich um zügige Beantwortung von Fragen rund um die szenenbildnerische und kostümbildnerische Praxis, sowie ggf. Weiterleitung rechtlicher Anliegen an VSK Justiziarin Katrin Simonis.
Die rechtliche und Vertragsberatung im Rahmen der VSK Mitgliedschaft kann nur über beratung(at)v-sk(dot).de erfolgen!
In der Berufsausübung und übergreifend in unseren Gewerken gibt es verschiedene Problemstellungen, die all unseren Mitgliedern immer wieder begegnen. In Gagen- und Vertragsverhandlungen können sich auch routinierten Kostüm- oder Szenenbildner*innen immer wieder neue Fragen zu einzelnen Vereinbarungen oder Vertragsklauseln stellen, die zu Unsicherheit führen.
Allgemeine Fragen decken wir wiederkehrend in Online-Veranstaltungen ab, in denen Profis und Expert*innen thematische Schwerpunkte aufgreifen und allgemeine Lösungsvorschläge anbieten. Das kann aber keine spezifische Problemlösung darstellen, deswegen kannst Du Dich als VSK-Mitglied in spezifischen Fällen jederzeit an beratung(at)v-sk(dot)de wenden, der Vorstand nimmt sich Deines Anliegens an.
Rechtliche Fragen bspw. Fragen zu Vertragsklauseln und -bestandteilen oder Statusfeststellungen (Selbstständige*r oder Angestellt*r) werden zur Beantwortung an die VSK-Justiziarin und Rechtsanwältin Katrin Simonis weitergeleitet.
Vertragsdurchsicht (=Vertragskontrollen mit handschriftlichen Anmerkungen zur Mitnahme in Verhandlungen) gibt es für VSK-Mitglieder nur über beratung(at)v-sk(dot)de.
(Im Falle konkreter Fragen zu Verträgen sende uns gern die entsprechenden Dokumente gleich mit, eventuell geschwärzt, um ggf. nicht gegen Verschwiegenheitserklärungen zu verstoßen. Deine Antwort erhältst Du immer schnellstmöglich über die Geschäftsstelle.)
Als VSK-Mitglied kannst Du Frau Simonis auch eigenständig mandatieren, sie bietet VSK-Mitgliedern einen vergünstigten Stundensatz an.
[ab 100€/Stunde (zzgl.MwSt); bei Vertretung gegenüber Filmproduktionen, Verhandlung von Verträgen, Durchführung von Statusfeststellungsverfahren mit Vertretung gegenüber der Rentenversicherung (u.v.m.) – 150,-€/Stunde (zzgl.MwSt)]
Grundsätzlich gibt es für Szenen- und Kostümbildner*innen sowohl die Möglichkeit angestellt oder auf selbstständiger Basis zu arbeiten.
Per Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung per Einzelfallprüfung die Sozialversicherungspflicht des|der Auftragnehmers|in geprüft. Das betriff nur selbstständig arbeitende Szenen- und Kostümbildner|innen.
Zur Durchführung des Statusverfahrens wird der Vertrag mit dem Formular VO27 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht und geprüft. Es empfiehlt sich, das Verfahren möglichst frühzeitig bei den Vertragsverhandlungen anzusprechen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten - ein einmal erteilter Bescheid bezieht sich nur auf den konkreten Vertrag und hat keine Auswirkung auf andere oder zukünftige Projekte bei anderen Firmen oder Projekten.
Bei der Produktion angestellte Szenen- oder Kostümbildner*innen sind in den Arbeitsablauf der Filmproduktion eingebunden und per Definition weisungsgebunden; die Mindestbezahlung richtet sich nach dem gesetzlich geltenden Tarifvertrag.
Als selbstständige Werkunternehmer*innen verhandeln Szenen- oder Kostümbildner*innen mit der Produktion die Erbringung der vertraglich festgelegten Werkleistung. Für die private wie für die berufliche Absicherung müssen Selbstständige selbst Vorsorge tragen. Umfassende Mindestrechte, wie sie für Arbeitnehmer*innen gesetzlich garantiert sind, gibt es für Selbstständige nicht. Bei der Berechnung ihrer Honorare sollten sie den Aufwand für alle wesentlichen Kosten, die als selbstständige Unternehmer*innen erwirtschaftet werden müssen, berücksichtigt werden: Beiträge zur Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung, Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfall- und Betriebsunfähigkeitsversicherung, KFZ-Versicherung, Versicherung für Arbeitsmittel, Büromiete und -einrichtung, Technik und Büroartikel, Kommunikationskosten, Buchhaltung und Steuerberatung, Website, Drucksachen, Akquisition, Seminare, Fachliteratur, Krankheit, Urlaub, Auftragsausfälle, Alterssicherung.

