11.2.: Stellungnahme zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsnovelle

Die Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsnovelle zeigt auf, dass die Umsetzung derweil noch Probleme für Urheber aufweist und die Entscheidung zu Gunsten urhebervertragsrechtlicher Lösungen anstatt gesetzlicher Vergütungsansprüche dazu führt, dass sich Einigungen noch Jahre hinziehen werden und auch kaum ein Gleichgeweicht in der Verhandlung zwischen den Vertragspartnern besteht. Der VSK hat die Stellungnahme zusammen mit allen relevanten Urhebervertretern Deutschlands unterzeichnet, diese wurde maßgeblich vom BVR erstellt.

Die Stellungnahme wurde am 11. Februar an das Bundesjustizministerium übermittelt. Dieses hatte im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft dazu aufgerufen.
 
Wir stellen diese Stellungnahme hier zum Download bereit.

Zurück