Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD) gewinnt vor Gericht
Ver.di wird verboten GVR für Synchronbuch und -regie abzuschließen
Eine der großen Sorgen verschiedener Berufsverbände für Filmschaffende besteht darin, dass die Gewerkschaft ver.di für verschiedene Filmgewerke zwar Verhandlungen führt, diese dabei aber nicht angemessen vertritt und die entsprechenden Berufsverbände konsequent ausgrenzt.
So haben wir kein Mitspracherecht bei u.a.
- den Tarifverhandlungen
- Vereinbarungen, die ver.di mit Sendern und Streamern abschließt
- Kalkulationsgrundlagen der einzelnen Gewerke
Dabei sind es die Berufsverbände, die ihre Mitglieder und deren Gewerke vertreten – wir sollten zumindest mit am Verhandlungstisch sitzen! Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR), die ver.di zuletzt mit Netflix verhandelt hat, zeigten wieder, wie die meisten Berufsverbände übergangen werden.
Diese GVR zwischen ver.di und Netflix hat der Berufsverband der Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD) zum Anlass genommen, die Verhandlungsvertretung eben dieser Gewerke durch ver.di vor Gericht zu bestreiten. Mit dem erstinstanzlichen Urteil gibt es jetzt ERSTMALS eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass ver.di eben NICHT alle Gewerke und Berufsgruppen repräsentiert, bzw. konkret: "es zu unterlassen, GVR nach § 36 UrhG für Synchronbuchautor*innen und Synchronregisseur*innen aufzustellen und/oder an deren Aufstellung mitzuwirken". (Quelle: BSD)
Die Pressemitteilung des BSD findet Ihr hier, hier die Pressemitteilung der UrheberAllianz.
Das ist ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der Bedeutung der Berufsverbände.
Pressespiegel:
Spot Media: Ver.di in die Schranken gewiesen