Pensionskasse Rundfunk – die Altersversorgung für Freie
Die Pensionskasse Rundfunk gibt es schon seit 1971 – noch immer kennen aber nicht alle ihr Angebot. Um dies zu ändern, haben der VSK und die Pensionskasse Rundfunk eine Kooperation geschlossen, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Wie funktioniert die Pensionskasse Rundfunk?
Rentenzuschuss vom Auftraggeber
Die Pensionskasse Rundfunk bietet freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie von über 300 Produktionsunternehmen eine sichere und flexible Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Aus eigenen Beiträgen sowie den Zuschüssen der Auftraggeber setzt sich der Versicherungsschutz zusammen - die Pensionskasse Rundfunk erwirtschaftet zusätzlich Überschüsse.
Provisionen, Aktionäre oder einen Vertrieb, an dem noch jemand mitverdient und Ihre Einzahlungen schmälert, gibt es nicht. Die Beiträge landen von Anfang an auf Ihrem Versicherungskonto.
Eine Übersicht aller Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk auf Auftraggeberseite finden Sie hier.
Flexible Beiträge
Unstete Einnahmen, wechselnde Auftraggeber, Auftragspausen: Ihr Beruf setzt maximale Flexibilität voraus. Wichtig ist deshalb eine Altersversorgung, die sich Ihnen anpasst – und nicht umgekehrt. Die Pensionskasse Rundfunk bietet diese Absicherung speziell für Rundfunk- und Fernsehschaffende: Einfach in der Umsetzung und mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten.
Wenn Sie keine Einnahmen haben, zahlen Sie automatisch auch keine Beiträge. Ansonsten sind 4 Prozent vom Honorar der übliche Beitrag für beide Seiten: Mitarbeiter und Auftraggeber. Sie selbst haben übrigens jederzeit die Möglichkeit, Ihren Beitrag auf 7 Prozent Ihres Honorars anzuheben.
Im Falle einer Selbständigkeit liegt der Beitrag grundsätzlich bei 7 Prozent Ihres Honorars.
Wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Mitgliedschaft ändern sollte, stellt sich die Pensionskasse Rundfunk flexibel darauf ein: Sie können jederzeit und ohne großen Aufwand Ihre Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs.
Leistungen
Vielleicht haben Sie im Alter noch Großes vor? Bei der Rentenauszahlung passt sich die Pensionskasse Rundfunk Ihren Plänen an:
- Sie können eine lebenslang garantierte Rente beziehen.
- Sie können sich Ihren angesparten Rentenbetrag auch einmalig auszahlen lassen.
- Sie bestimmen für beide Alternativen den Startpunkt zwischen Ihrem 62. und 70. Lebensjahr.
Hinterbliebenenversorgung
Neben der Altersversorgung beinhaltet die Mitgliedschaft auch Versicherungsschutz im Todesfall. Als Hinterbliebene können neben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner auch Lebensgefährten mit gemeinsamer Haushaltsführung und Kinder benannt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Infobroschüre der Pensionskasse Rundfunk.
Wer kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden?
Mitgliedsantrag
Jeder kann Mitglied in der PKR werden, der für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die angeschlossenen Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie und befristet Angestellte.
Außerdem sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.
Rentenhöhe
Auch wenig bringt viel: Warten Sie nicht auf finanziell bessere Zeiten, um mit der Renteneinzahlung zu beginnen – beginnen Sie gleich. Denn Ihre spätere Rente setzt sich zusammen aus:
- Ihren Beiträgen
- den Beiträgen Ihrer Auftraggeber
- Ihren zusätzlich eingezahlten Beiträgen und
- der Überschussbeteiligung.
Mit dem Rentenrechner der Pensionskasse Rundfunk können Sie Ihre Leistungen individuell berechnen.
Vorteile auf einen Blick
Bis zu 50 % Beitragszuschüsse vom Auftraggeber
garantierte, lebenslange Rentenzahlung
alternativ wählbare Kapitalauszahlung
flexibler Rentenbeginn zwischen 62 und 70 Jahren
Versicherungsschutz im Todesfall für Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten sowie Kinder
jederzeit Wechsel in beitragsfreie Mitgliedschaft möglich – erworbene Ansprüche bleiben erhalten (z. B. bei Auftragspause, Festanstellung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit etc.)
Beitragsflexibilität: Beitragshöhe ist nicht fix, sondern hängt vom Honorar ab
steuerliche Förderung – Arbeitgeberbeiträge können bis zu 4.776 Euro jährlich steuerfrei sein
provisionsfreie Tarife – Beiträge kommen von Anfang an Ihrem Versicherungskonto zugute
insolvenz- und pfändungssichere Altersversorgung
Kontakt
Für Fragen oder eine persönliche Beratung steht die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk Ihnen gerne zur Verfügung:
Pensionskasse Rundfunk VVaG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Telefon: 069 155-4100
E-Mail: mail@pkr.de